Berufsziel Gesundheit

Generalisierte Pflegeausbildung
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Was ist meine Tätigkeit in diesem Beruf?
Die Generalisierte Pflegeausbildung befähigt und berechtigt die Absolvent/-innen gesunde und kranke Menschen jeden Alters - und ggf. deren Bezugspersonen - selbstständig und eigenverantwortlich zu betreuen, zu beraten und in ihrer individuellen Lebensführung zu unterstützen. Die Auszubildenden erhalten dabei Einblick in die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege. Dabei beziehen die Pflegenden das familiäre und soziale Umfeld der angesprochenen Menschen ein und nutzen die Möglichkeiten des Gesundheits- und Sozialsystems.
Die Ausbildung führt in drei Jahren zum Staatsexamen Alten-, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in und Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, mit dem Zusatz generalisiert.
Wo kann ich beruflich eingesetzt werden?
Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege sind gleichberechtigte Tätigkeitsfelder für professionelle Pflege. Nach erfolgreichem Abschluss können die generalisiert ausgebildeten Pflegekräfte in allen drei Bereichen arbeiten.
Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
- Mittlerer Schulabschluss; Erster Allgemeinbildender Schulabschluss mit einer abgeschlossenen Ausbildung in der Gesundheits- und Pflegeassistenz bzw. Alten- oder Krankenpflegehilfe; eine zehnjährige abgeschlossene Schulbildung, die einen Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss erweitert; eine andere allgemeine Schulbildung
- Allgemeine gesundheitliche Eignung, ggf. ein Praktikumsnachweis im Pflegebereich
Welche Kosten kommen durch die Ausbildung auf mich zu?
Die Ausbildung kostet nichts.
Weitere Informationen zur Ausbildung
Infos zur Ausbildung
Standort des Ausbildungsbetriebes
Hamburg
Art der Ausbildung
Duale Ausbildung: Schule und Praxis
Dauer
3 Jahre
Abschluss
Staatsexamen Alten-, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in und Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, mit dem Zusatz generalisiert
Besonderheiten
Die Vollzeitausbildung wird mindestens 4.600 Stunden umfassen, wovon mindestens 2.100 Stunden auf den theoretischen und praktischen Unterricht und mindestens 2.500 Stunden auf die praktische Ausbildung entfallen.
Ausbildungsvergütung
Es wird ein Ausbildungsgehalt bezahlt, das mit den Ausbildungsjahren erhöht wird.
Staatlich anerkannter Beruf
Ja