
Pflegefachfrau / Pflegefachmann
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Kern des im Juli 2017 verkündeten Pflegeberufegesetzes ist die Einführung einer dreijährigen beruflichen Ausbildung die Absolventinnen und Absolventen dazu befähigt gesunde und kranken Menschen aller Altersstufen, vom Kind bis zum alten Menschen, professionell zu pflegen.
Die schulische und praktische Ausbildung dient der Vermittlung von Kompetenzen für die selbstständige und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen.
Damit stehen den Auszubildenden nach dem Abschluss der Ausbildung auch im Berufsleben bessere Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen. Aufgrund der automatischen Anerkennung des generalistischen Berufsabschlusses gilt dieser auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU.
Neben dem generalistischen Berufsabschluss "Pflegefachfrau"/"Pflegefachmann" können Auszubildende mit Vertiefung im Bereich der Altenpflege oder der Kinderkrankenpflege für das dritte Ausbildungsjahr auch eine Spezialisierung mit dem Abschluss "Altenpfleger/in" oder "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in" wählen.
In der Ausbildung lernen die Auszubildenden deshalb alle drei Bereiche der Alten-, der Kranken- und Kinderkranken- und Gesundheitspflege kennen.
- - Mittlerer Schulabschluss; - Erster Allgemeinbildender Schulabschluss mit einer abgeschlossenen Ausbildung in der Gesundheits- und Pflegeassistenz bzw. Alten- oder Krankenpflegehilfe; - eine zehnjährige abgeschlossene Schulbildung mit einem erweiterten Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss (eESA);
Allgemeine gesundheitliche Eignung
Infos zur Ausbildung
Standort des Ausbildungsbetriebes
Hamburg
Art der Ausbildung
schulische und praktische Ausbildung
Dauer
3 Jahre
Abschluss
Pflegefachfrau / Pflegefachmann
Besonderheiten
Ausbildungsvergütung
https://www.pflegeausbildung.net/ausbildungsinteressierte/pflegeausbildung/ausbildungsverguetung.html
Staatlich anerkannter Beruf
Ja