Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r (PKA)

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Was ist meine Tätigkeit in diesem Beruf?

Der Tätigkeitsschwerpunkt der PKA liegt im kaufmännisch-organisatorischen Bereich der Apotheke. Dementsprechend werden Kenntnisse u. a. zur Warenwirtschaft, Bevorratung und Preisbildung, Lagerhaltung sowie zur Bearbeitung von Rechnungen und Umgang mit der EDV vermittelt. Darüber hinaus werden die Auszubildenden mit Zuarbeiten zur Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln vertraut gemacht. Auch die Beratung zu apothekenüblichen Waren, wie Kosmetika und Verbandmittel, gehört zu den Aufgaben der PKA. Die Beratung zu Arzneimitteln und deren Abgabe ist hingegen Apothekern und pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) vorbehalten.

Wo kann ich beruflich eingesetzt werden?

PKA sind aufgrund ihrer pharmazeutisch-kaufmännisch geprägten Ausbildung vorrrangig in öffentlichen Apotheken, aber auch in Krankenhausapotheken, in der Industrie, im pharmazeutischen Großhandel, in Drogerien oder Verwaltungen und Behörden tätig.

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
  • Erster Allgemeinbildender Schulabschluss
  • Bei der/m PKA handelt es sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, der keiner gesetzlich vorgeschrieben Schulbildung als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung bedarf. Die Inhalte bauen jedoch auf dem Hauptschulabschluss auf. Eine gute Allgemeinbildung sowie gute Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und den Naturwissenschaften sind Voraussetzung. Pharmazeutisches und kaufmännisches Interesse sind ebenso wichtig wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit.

Welche Kosten kommen durch die Ausbildung auf mich zu?
Es fallen keine Kosten an.

 

Weitere Informationen zur Ausbildung

 

Infos zur Ausbildung

Standort des Ausbildungsbetriebes

Hamburg

Art der Ausbildung

Duale Ausbildung: Schule und Praxis

Dauer

3 Jahre

Abschluss

Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r (PKA)

Besonderheiten

Die Ausbildung beträgt 3 Jahre und beinhaltet schulische Unterrichtsanteile sowie Praxisanteile im Ausbildungsbetrieb.

Ausbildungsvergütung

Im praktischen Teil wird eine Vergütung gezahlt, im schulischen Teil nicht.

Staatlich anerkannter Beruf

Ja