Notfallsanitäter/in

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Was ist meine Tätigkeit in diesem Beruf?

Notfallsanitäter/innen sind für die Erste Hilfe am Notfallort zuständig und leiten Sofortmaßnahmen selbständig ein bis zum Eintreffen des Notarztes. Anschließend transportieren sie die Betroffenen unter fachgerechter Betreuung zum Krankenhaus, desinfizieren den Rettungswagen und bereiten diesen für den nächsten Rettungseinsatz vor. Zusätzlich sind sie für die Transportnachweise, Einsatzberichte und die Protokollführung des Einsatzes zuständig. Notfallsanitäter/innen nehmen im Innendienst Notrufe an und koordinieren diese. Sie assistieren bei der ärztlichen Notfall- und Akutversorgung von Patientinnen und Patienten und führen eigenständig ärztlich veranlasste Maßnahmen bei Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz durch.

Wo kann ich beruflich eingesetzt werden?

Überwiegend werden Notfallsanitäter/innen im Krankenhaus beschäftigt, wobei sie vor allem im Patiententransport bzw. Rettungsdiensten tätig sind. Des Weiteren können Notfallsanitäter*innen in Blutspendediensten, städtischen Feuerwehren, Katastrophenhilfswerken sowie kommunaltätigen Rettungsdienstwachen tätig sein.

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
  • Mittlerer Schulabschluss; Erster Allgemeinbildender Schulabschluss und eine abgeschlossene zweijährige Ausbildung; eine zehnjährige abgeschlossene Schulbildung, die den Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss erweitert; eine andere allgemeine Schulbildung.
  • Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes.

Welche Kosten kommen durch die Ausbildung auf mich zu?
Es fallen keine Kosten an.

 

Weitere Informationen zur Ausbildung

 

Infos zur Ausbildung

Standort des Ausbildungsbetriebes

Hamburg

Art der Ausbildung

Die Ausbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht, praktischer

Dauer

3 Jahre

Abschluss

Notfallsanitäter/in

Besonderheiten

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und umfasst 1920 theoretische und 1960 praktische Schulstunden.

Ausbildungsvergütung

Es wird eine Ausbildungsvergütung bezahlt.

Staatlich anerkannter Beruf

Ja